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03.07.2020 - Senkung Umsatzsteuersätze und Überbrückungshilfe

Sehr geehrte Damen und Herren,

vergangenen Montag ist das zweite Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet worden.

Bitte beachten Sie unter dem Reiter “Mandantenbrief” dazu die auf Stand heute aktualisierte Sonderausgabe IV zu Corona unserer Mandanteninformationen sowie unter dem Reiter “Aktuelles” unsere Nachrichten der letzten Monate.

Bereits seit Ende März unterstützen wir unsere Mandanten auch erfolgreich bei Anträgen zur Stundung von festgesetzten Steuern und zur Herabsetzung von Steuer-Vorauszahlungen wie auch bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld und Liquiditätshilfen bzw. Zuschüssen. Das gilt nunmehr auch für die Überbrückungshilfe.

Zum Kurzarbeitergeld finden Sie weitere Informationen unter dem Reiter “Service/Arbeitsagentur” verlinkt.

Zu Liquiditätshilfen finden Sie weitere Informationen unter dem Reiter “Service/Liquiditätssicherung” verlinkt.

Dank unserer Mitarbeiter/innen sind wir weiter für Sie da.

Bleiben Sie gesund !

Wir bleiben für Sie am Ball !