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11.02.2021 - Überbrückungshilfe III - Antragstellung gestartet

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) ist die Möglichkeit zur Antragstellung für die Überbrückungshilfe III am gestrigen Nachmittag freigeschaltet worden und seither online.

Unternehmen, die von der Corona-Pandemie sowie dem aktuellen Teil-Lockdown massiv betroffen sind, können danach für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis zu 1,5 Mio€ erhalten. Diese müsste nicht zurückgezahlt werden. Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder soll ab März erfolgen. Bis dahin könnten Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 € pro Fördermonat erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400.000 € starteten ab 15. Februar 2021.

Weitergehende Informationen zur Überbrückungshilfe III erhalten Sie auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums unter BMWi Überbrückungshilfe III

Dank unserer Mitarbeiter/innen sind wir unverändert für Sie da.

Bleiben Sie gesund !

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