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20.03.2014 - Die strafbefreiende Selbstanzeige - Der Weg zur Steuerehrlichkeit

Die strafbefreiende Selbstanzeige wird derzeit aufgrund aktuell bekannt gewordener Fälle in der Öffentlichkeit vielfach diskutiert.

Wir beschäftigen uns bereits seit Jahrzehnten – unabhängig von aktuellen Diskussionen – mit diesem Thema und haben seither bereits etlichen Mandanten erfolgreich den Weg zurück in die Steuerehrlichkeit geebnet. Jedes diesbezügliche Mandat hat seine ganz speziellen Besonderheiten, die es zu beachten gilt. Denn nicht jede Korrektur einer Steuererklärung ist mit einer strafbefreienden Selbstanzeige und deren (erhofften) Folgen verbunden.

Wir beraten Sie daher umfassend dahingehend, ob und wenn ja in welcher Form und mit welchem Inhalt eine strafbefreiende Selbstanzeige zu erstatten ist, oder eine reine Berichtigung ausreicht. Zudem klären wir auf, wie groß der Kreis der Anzeigeerstatter sein muss, da die Selbstanzeige ein persönlicher Strafaufhebungsgrund ist und gegebenenfalls mehrere Personen umfasst (z. B. Eheleute, Mitglieder einer Erbengemeinschaft oder auch Mitgesellschafter, Arbeitnehmer etc.). Nach dem Grundsatz-Urteil des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshof vom 20.05.2010 (BGHSt 55,180) und den legislativen Verschärfungen vom 28.04.2011 müssen die Steuerpflichtigen vollumfänglich zu allen unverjährten Steuerstraften einer jeden Steuerart die Angaben nachholen, mithin wirklich „reinen Tisch“ machen.

Ebenfalls zu beachten sind etwaige Ausschlussgründe, die den Weg für eine strafbefreiende Selbstanzeige versperren.

Vorstehende Ausführungen zur strafbefreienden Selbstanzeige stellen selbstverständlich nur einen sehr verkürzten Überblick dar. Sollten Sie weitergehende Fragen zu diesem komplexen Thema haben, so zögern Sie nicht mit einer telefonischen oder elektronischen Kontaktaufnahme, die wir selbstverständlich streng vertraulich behandeln.

Unser Spezialisten-Team, bestehend aus Herrn Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Siegfried Pick in Lemgo sowie Herrn Steuerberater Christoph Nickel in Bad Salzuflen, steht Ihnen zusammen mit unseren Rechtsanwälten jederzeit gern zur Verfügung.


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