08.02.2023 - Plattformen-Steuertransparenzgesetz
Zum 01.01.2023 ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten, welches in Umsetzung der DAC7-Richtlinie umfassende Meldepflichten für digitale (Online-)Plattformen bestimmt. Plattformbetreiber müssen die danach vorgegebenen meldepflichtigen Informationen von Anbietern auf ihrer Plattform erheben und sie an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden.
Die Meldung für das Kalenderjahr 2023 ist grundsätzlich bis spätestens 31.01.2024 einzureichen. Eine unzutreffende, unvollständige oder nicht rechtzeitige Meldung kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einer Geldbuße von bis zu EUR 30.000 geahndet werden.
Für (mehr) Rechtssicherheit kann bei Zweifeln über die Voraussetzungen einer Plattform oder einer relevanten Tätigkeit eine verbindliche (aber auch gebührenpflichtige) Auskunft sorgen, die das BZSt auf Antrag erteilt. Zudem können Plattformbetreiber dort auch eine die zeitlich begrenzte Freistellung von den Meldepflichten beantragen.
Erste praxisrelevante Hinweise bietet das dazu verfasste BMF-Schreiben vom 02.02.2023. Gleichwohl bleibt das Schreiben bei einigen praxisrelevanten Fragestellungen eher vage und lückenhaft und bietet kaum Auslegungs- bzw. Erläuterungshilfen zu bestimmten Grenzfällen bei der Erbringung relevanter Tätigkeiten. Die verbindliche Auskunft wird hier teilweise auch nur (sehr) bedingt weiterhelfen.
Wichtig jedenfalls sind die Ausführungen des BMF zu den Korrekturpflichten bei unrichtigen Meldungen. Unrichtige Meldungen liegen danach auch schon dann vor, wenn Meldungen übermittelt werden, die nicht meldepflichtige Informationen enthalten… Dadurch besteht für die Plattformbetreiber dahingehend ein beträchtliches Risiko. Denn bereits eine leichtfertig unrichtige Meldung oder eine leichtfertig fehlende, unrichtige, unvollständige oder verspätete Korrektur können danach eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit darstellen, s.o.
Daher empfiehlt es sich für betroffene Plattformen genau prüfen, ob sie einer Meldepflicht unterliegen und wenn ja, welche Informationen konkret zu melden sind.
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