18.02.2021 - Neustarthilfe für Soloselbständige
Sehr geehrte Damen und Herren,
laut Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) können Soloselbständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfe III keine Fixkosten geltend machen, aber gleichwohl schwer von der Corona-Pandemie betroffen sind, nunmehr einmalig eine sogenannte Neustarthilfe von bis zu 7.500 € erhalten.
Für die Verwendung der Neustarthilfe gäbe es keine Vorgaben. Die Neustarthilfe würde wie die anderen Zuwendungen aus der Überbrückungshilfe als steuerbarer Zuschuss gewährt und nicht auf die Grundsicherung angerechnet.
Die Möglichkeit zur Antragstellung für diese Neustarthilfe ist vorgestern freigeschaltet worden und seither online.
Weitergehende Informationen zur Neustarthilfe für Soloselbständige erhalten Sie auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums unter BMWi Neustarthilfe
Zur schon in der letzten Woche gestarteten Überbrückungshilfe III siehe unsere Mitteilung von 11.02.2021 unter Aktuelles bzw. direkt unter BMWi Überbrückungshilfe III
Dank unserer Mitarbeiter/innen sind wir unverändert für Sie da.
Bleiben Sie gesund !
Wir bleiben für Sie am Ball !