30.06.2021 - Grunderwerbsteuer - Änderungen bei Share Deals
Der Bundestag hat das Gesetz zur Eindämmung sogenannter Share Deals, mit denen Immobilieninvestoren bislang die Grunderwerbsteuer umgehen konnten, beschlossen.
Die Änderungen gelten ab 01.07.2021.
Hintergrund:
Kauften Immobilieninvestoren statt einer Immobilie Anteile an einem Unternehmen, welches Eigentümer der Immobilie ist, blieben diese Share Deals (Anteils-Erwerbe) bislang grunderwerbsteuerfrei, solange Investoren weniger als 95 % der Unternehmensanteile kauften.
Problem für den Fiskus:
Oft übernahmen Co-Investoren die restlichen Anteile. Nach einer Wartezeit von fünf Jahren konnten beide die Anteile steuerfrei vereinen.
Um dieses Prozedere zu reduzieren, wurden nun u. a. folgende Punkte im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) geändert:
- die Beteiligungsgrenze wurde von 95 % auf 90 % gesenkt.
- Einführung eines neuen Ergänzungstatbestands zur Erfassung von Anteilseignerwechseln in Höhe von mindestens 90 % bei Kapitalgesellschaften
- Haltefrist der Anteile wurde von fünf auf zehn Jahre verlängert
- Anwendung der Ersatzbemessungsgrundlage auf Grundstücks-verkäufe im Rückwirkungszeitraum von Umwandlungsfällen.
- Verlängerung der sogenannten Vorbehaltensfrist in § 6 GrEStG auf 15 Jahre.
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