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30.09.2020 - Fristende TSE für Kassen

Heute endet die Nichtbeanstandungsregelung für Kassensysteme ohne eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, kurz TSE. Elektronische Kassensystem sollten also bis zum 30.09.2020 nachgerüstet sein, um den Vorgaben der Finanzverwaltung (BMF) zu entsprechen. Aufgrund von Verzögerungen im Zertifizierungsverfahren waren bekanntlich derartige Systeme bis Anfang des Jahres 2020 nicht verfügbar, so dass fast alle Landesfinanzverwaltungen, außer das Land Bremen, einen Aufschub zur Nachrüstung mit dem TSE bis zum 31.03.2021 gewährt haben. Daher sollten unbedingt alle bis jetzt noch nicht umgerüsteten Kassensysteme schnellstmöglich angepasst werden. Das Bundesfinanzministerium sperrt sich zwar gegen die nochmalige Fristverlängerung, wegen der unmittelbaren Zuständigkeit der Landesfinanzministerien sollte die Verlängerung wirksam bleiben. Es bleibt jedoch nicht mehr viel Zeit !

Sehen Sie sich hierzu auch unser in der letzten Woche aktualisiertes Erklärvideo an.

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