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10.12.2020 - FAQs Überbrückungshilfen und Corona-Informationen

Sehr geehrte Damen und Herren,

es wurde eine Verlängerung der Überbrückungshilfe für einen neuen Förderzeitraum September bis Dezember 2020 beschlossen. Die Antragsvoraussetzungen wurden etwas modifiziert, das grundsätzliche Gerüst und die Art der Antragstellung werden jedoch in gleicher Weise wie für die Überbrückungshilfe I fortgeführt. Wer sich bereits für die Antragstellung zur Überbrückungshilfe I registriert hat, kann auch Anträge für die Überbrückungshilfe II stellen.

Die Bundessteuerberaterkammer hat Informationen und FAQs, in erster Linie basierend auf Vollzugshinweisen und einem Informationsaustausch mit dem BMWi sowie deren FAQs, zur Überbrückungshilfe II zusammengestellt. Soweit weitere Quellen von Bedeutung sind, wird an entsprechender Stelle darauf hingewiesen.

Diese FAQs finden Sie unter dem Reiter “Service/Liquiditätssicherung” verlinkt.

Einen Download von Corona-Informationen des Steuerberaterverbandes finden Sie unter “Service/Downloads”.

Im Service-Bereich finden Sie auch zahlreiche weitere Informationen zu Hilfen im Zeitablauf der Corona-Pandemie.

Dank unserer Mitarbeiter/innen sind wir unverändert für Sie da.

Bleiben Sie gesund !

Wir bleiben für Sie am Ball !