19.10.2022 - Höhere Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer für Immobilien ab 2023 ?
Für das Erben und (Ver-)Schenken von Immobilien drohen ab 2023 spürbar höhere Steuern.
Das sieht jedenfalls der Entwurf des Steuerjahresgesetzes 2022 vor.
Wird das Gesetzesvorhaben so beschlossen, kann für Immobilien-Eigentümer Eile geboten sein.
Zwar soll nicht der eigentliche, maßgebliche Steuersatz erhöht werden, aber die vorgesehenen Neuregelungen bei der steuerlichen Bewertung von Immobilien, werden zu - ggfls. empfindlich – höheren Werten der Immobilien führen und damit den Bemessungsgrundlagen, auf die der (unveränderte) Steuersatz angewendet wird.
Die für steuerliche Zwecke zu ermittelnden Immobilienwerte sollen ab 2023 möglichst nahe am “gemeinen Wert” liegen, d.h. möglichst nahe an einem potentiellen Veräußerungspreis.
Das “gemeine” daran ist aber auch, dass diese Immobilien-Preise in den zurückliegenden Jahren teilweise “exorbitant” gestiegen sind, zumindest in begehrten Lagen.
Eine Anpassung der steuerlichen Freibeträge bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer ist dagegen nicht vorgesehen.
Sie betragen bei Kindern als direkte Nachkommen beispielsweise 400 T€, bei Enkelkindern nur noch die Hälfte.
Das “Familienheim”, das im Fall der Erbschaft durch Kinder oder Enkelkinder maximal 200 qm Wohnfläche bietet und vom Erben für mindestens 10 (weitere) Jahre selbst bewohnt wird, bleibt (steuerlich) unangetastet.
Vermietete wie gewerblich genutzte Immobilien sind von den Neuregelungen ebenfalls betroffen.
Bei potentiell ggfls. schon angedachten Eigentumsübertragungen von Immobilien sollte daher dringend überlegt werden, diese Verfügungen noch in 2022 durchzuführen.
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