Steuerberatung in Lippe und darüber hinaus
In Steuerfragen werden wir insbesondere zu folgenden Themen tätig:
- Aktuell: Grundsteuer und Grundsteuererklärung
- Unternehmensnachfolge / Nachfolgeberatung
- Testamentsvollstreckung / Nachlassverwaltung
- Gemeinnützigkeit – non profit – Stiftungen und Vereine
- E-Commerce – Blogger – Vlogger – Influencer
- Erneuerbare Energien – Photovoltaik Solar Windkraft Biogas
- Steuerplanung und -gestaltung
- Beratung bei steuerlichen Betriebsprüfungen
- Internationales Steuerrecht
- Erstellen der Handels- und Steuerbilanz
- Anfertigung von Steuererklärungen
- Einmalige und laufende Steuerberatung
Weiter aktuell: Grundsteuer und Grundsteuererklärung
Wir sind weiter bereit !
2022 ist das Gesetz zur Grundsteuerreform in Kraft getreten. Noch knapp 10 Millionen von über 30 Millionen Immobilien müssen nunmehr nach Erhalt einer “freundlichen” Erinnerung vom Finanzamt zügig (ursprünglich bis zum 31.10.2022… und zwischenzeitlich bis zum 31.01.2023…) auf den Stichtag 01.01.2022 neu bewertet werden mittels einer sogenannten Feststellungserklärung, die beim Finanzamt in digitaler Form einzureichen ist. Ab 2025 werden die neuen Berechnungen der Grundsteuer zugrunde gelegt.
Der früheste Zeitpunkt zur – ausschließlich – elektronischen Übermittlung dieser Steuererklärung war seinerzeit der 01.07.2022. Bis dahin waren schon etliche Daten zu ermitteln, wie z.B. Art und Fläche des Grundstücks, Bodenrichtwert, Baujahr, Miteigentumsanteile, Wohnfläche, Mieteinnahmen etc. Dabei ist mit exakten Daten zu arbeiten. Daher sollte seinerzeit schon möglichst kurzfristig mit der Erhebung und systematischen Sammlung dieser Daten begonnen werden. Soweit noch nicht geschehen, sollte das jetzt dringend nachgeholt werden. Erste und wichtige Informationen bietet bereits das Schreiben vom Finanzamt, welches Sie erhalten haben.
Sehen Sie sich gerne hierzu unser Erklärvideo an. Direkt zu unseren Videos
Soweit Sie Unterstützung bei der Steuererklärung zur Grundsteuer benötigen, sprechen Sie gerne ihren Steuerberater, also gerne uns an. Wir beschäftigen uns schon seit Monaten mit der Grundsteuerreform und erstellen die diesbezüglichen Feststellungserklärungen nicht nur für Immobilien in Lippe. Bislang sind es schon etliche Hundert.
Ihre Partner mit dem Plus an Beratung
Unternehmensnachfolge / Nachfolgeberatung
In Deutschland ist die Existenz von tausenden Betrieben Jahr für Jahr bedroht, weil nicht rechtzeitig eine vorausschauende Nachfolgeplanung betrieben wird.
Vermeiden Sie, dass Ihrem Unternehmen, welches Sie unter Umständen über Jahrzehnte aufgebaut haben, das gleiche Schicksal droht. Ihr Unternehmen ist in den meisten Fällen nicht nur Ihre Existenzgrundlage, sondern z.B. auch Arbeitgeber für Ihre Mitarbeiter.
Unsere Erfahrungen zeigen, dass eine Regelung der Unternehmensnachfolge nicht früh genug angegangen werden kann. Denn nur durch frühzeitige Planung ist der Aufbau eines würdigen Nachfolgers, die Vermeidung von ungewollten Nachfolgern im Erbfall, die Reduzierung eines Vermögensverlustes durch Erbstreitigkeiten und die steuerliche Ersparnis durch die richtige Gestaltung gewährleistet. Hierbei kann ein mit uns abgestimmtes Unternehmer-Testament wertvoll sein.
In unserer Niederlassung in Lemgo verfügt Herr Steuerberater Achim Stock über die Zusatzqualifikation als “Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)”.
Testamentsvollstreckung / Nachlassverwaltung
Durch Verfügung von Todes wegen kann der Erblasser eine Testamentsvollstreckung bzw. Nachlassverwaltung anordnen. Die Person des Testamentsvollstreckers bzw. Nachlassverwalters kann der Erblasser entweder selbst anordnen oder aber, dass diese von einer bestimmten Person oder vom Nachlassgericht ernannt wird.
Eine solche Anordnung erscheint sowohl bei Vererbung erheblichen Vermögens (ggfls. einschließlich Unternehmensbeteiligungen) als auch für den Fall sinnvoll, dass eine Überforderung der Erben beispielsweise infolge Unerfahrenheit, Minderjährigkeit oder sonstigen Erwägungen bei der Verwaltung des Nachlasses zu erwarten ist. Darüber hinaus ist eine Testamentsvollstreckung bzw. Nachlassverwaltung ratsam, soweit Zweifel bestehen, ob das Vermögen zur Deckung der Schulden ausreicht, damit sicher gestellt werden kann, dass die Erben für geerbte Schulden nicht persönlich in die Haftung genommen werden.
Sofern der Erblasser nicht anderes bestimmt hat, nehmen wir in einem solchen Fall den Nachlass in Besitz, befriedigen die Nachlassgläubiger und bringen die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung. Bei einer Erbengemeinschaft nehmen wir zudem die Auseinandersetzung unter den Erben vor.
Herr Wirtschaftsprüfer / Steuerberater Dipl.-Kfm. Frank Molitor ist Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) und verfügt langjährige und umfangreiche Erfahrung auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung.
Herr Steuerberater Achim Stock ist Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) und verfügt darüber hinaus über langjährige und umfangreiche Erfahrung in der steuerlichen Gestaltung von Unternehmertestamenten sowie in den Bereichen der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer.
Sprechen Sie uns an !
Ihre Steuerberater für Testamentsvollstreckung
Gemeinnützigkeit - non profit - Stiftungen und Vereine
Für die steuerliche Beratung gemeinnütziger und/oder spendensammelnder Organisationen wie Vereinen, Stiftungen und Unternehmen (gGmbH), aber auch Berufs- und Wirtschafts- bzw. Branchenverbänden, und deren Deklaration sind zunehmend Spezialkenntnisse erforderlich.
In unseren Niederlassungen in Bad Salzuflen und Detmold verfügt Herr Steuerberater Bernd Wiedemeier über die Zusatzqualifikation als “Zertifizierter Berater für Gemeinnützigkeit (IFU / ISM gGmbH)”, womit nicht nur seine langjährige Erfahrung in der Betreuung sowohl kleiner und mittelgroßer lokaler bzw. regionaler Vereine und Stiftungen wie bundesweit und auch international tätiger Organisationen inklusive ihrer Beteiligungen auf diesem Gebiet zum Ausdruck kommt.
Darüber hinaus sind Herr Wirtschaftsprüfer / Steuerberater Frank Molitor und Herr Wirtschaftsprüfer / Steuerberater Siegfried Pick Mitglieder im Wirtschaftsprüferausschuss des Deutschen Spendenrats (DSR).
Ab jährlichen Gesamteinnahmen von € 500.000,00 für zwei aufeinanderfolgende Jahre empfiehlt das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen – DZI den gemeinnützigen Organisationen ihre Jahresrechnung und die ihr zugrundeliegende Buchführung von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen.
Selbstverständlich bieten wir unseren gemeinnützigen Mandanten neben Beratung und Prüfung auch unser gesamtes übriges Leistungsspektrum vollumfänglich an.
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Ihre Steuerberater für Gemeinnützigkeit, Vereine und Stiftungen
E-Commerce - Blogger - Vlogger - Influencer
Der Vertrieb von Produkten – Onlinehandel bzw. Onlineshops – und Dienstleistungen über verschiedene Online-Plattformen und soziale Medien im Internet nimmt nicht erst seit Corona rasant zu.
Die Online-Vermarktung samt solcher in sozialen Medien boomt und diese Branchen begleiten jeden von uns im Alltag.
Die steuerliche Beratung von Unternehmen, die Onlineshops im Rahmen des E-Commerce betreiben bzw. die sozialen Medien mit ihren Dienstleistungen bespielen, erfordert zunehmend spezielle steuerliche Kenntnisse, aufgrund des häufig grenzüberschreitenden Verkehrs insbesondere auch im Bereich der Umsatzsteuer.
In unserer Niederlassung in Bad Salzuflen hat sich ein Kompetenz-Team rund um Herrn Steuerberater Christoph Nickel etabliert, welches inzwischen auf eine langjährige Erfahrung und eine Vielzahl von Mandanten in der steuerlichen Betreuung von Onlineshops und Onlinehändlern sowie Bloggern, Vloggern und Influencern erfolgreich zurückblicken kann.
Die Beratung und Betreuung unserer Mandanten aus diesen Geschäftszweigen bieten wir digital und ortsunabhängig an !
Selbstverständlich bieten wir Ihrem Onlineshop bzw. Ihrer Dienstleistung entsprechende Expertise auch durch unsere Steuerberater in unseren Niederlassungen Bad Salzuflen, Lage, Lemgo, und Detmold vor Ort an.
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Ihre Steuerberater für E-Commerce, Blogger, Vlogger, Influencer
Erneuerbare Energien – Photovoltaik Solar Windkrafträder Biogasanlagen
Für (private) Betreiber von Anlagen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien sind Steuern und Buchführung zwar eine größere Herausforderung und man benötigt zudem zumindest ein gewisses spezielles Fachwissen, um eventuell auch in den Genuss zu kommen, Steuern zu sparen. Gleichwohl gilt kein besonderes Steuerrecht für diese Bereiche, die alle zur Klimawende beitragen.
Als (privater) Stromproduzent entfalten Sie jedoch eine unternehmerische Tätigkeit, soweit Sie den überschüssig erzeugten Strom in das Netz ihres Netzbetreibers einspeisen und damit an diesen verkaufen. Das sind in der Regel die Stadtwerke vor Ort.
Mit diesem Stromverkauf zählen Sie für das Finanzamt – auch als Privatperson – zu einem Gewerbetreibenden mit entsprechenden Pflichten bei der Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer sowie der Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle, also bei der Buchführung und den daraus zu entwickelnden Gewinnermittlungen bzw. Jahresabschlüssen.
Das gilt ebenso, wenn Sie Biogas produzieren, um zum Beispiel ein oder mehrere Blockheizkraftwerke zu betreiben, oder aber das von Ihnen produzierte Biogas so weit veredeln, dass Sie es in das Gasnetz des örtlichen Gasnetzbetreibers einspeisen.
Schon seit vielen Jahren betreuen wir erfolgreich zahlreiche Mandanten mit Photovoltaik- oder Solaranlagen bzw. Windrädern und Biogasanlagen unterschiedlicher Rechtsformen und Größenordnungen, d.h. von der Photovoltaikanlage auf Ihrem Wohnhaus über Windkraftparks bis hin zu großen, industriellen Biogasanlagen mit ihren Betreibern nebst nahe Berufsfelder wie PV-Ingenieure, Gutachter, Elektroinstallationsbetriebe und Projektgesellschaften etc.
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Ihre Steuerberater für erneuerbare Energien – Ihre Steuerberater für PV Solar Windkraft und Biogas
Steuerplanung und -gestaltung
Die Entwicklung zukunftsorientierter steuerlicher Gestaltungsstrategien für Unternehmen und vermögende Privatkunden ist Kernpunkt unserer Arbeit im Bereich der Steuergestaltungsberatung.
Der Wirtschaftsstandort Deutschland ist geprägt durch ein dichtes Netz von Regulierungen, ein komplexes Steuersystem und eine hohe Steuerbelastung. Oft sind es die steuerlichen Auswirkungen, die einen hohen Stellenwert bei unternehmerischen Entscheidungen einnehmen.
Bedingt durch das Gewicht der steuerlichen Auswirkungen und die Vielschichtigkeit des nationalen und internationalen Steuerrechts müssen bei vielen – auch komplexen – Problemstellungen alternative Lösungsmöglichkeiten identifiziert und bewertet werden. Die sich häufig ändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen erfordern eine ständige Überprüfung und Anpassung der gefundenen Lösungen einschließlich Rechtsformwahl.
Die Entwicklung und Umsetzung einer Strategie zur steueroptimalen Gestaltung und zur Reduzierung der Steuerbelastung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zählt zu unseren wichtigen Aufgaben.
Beratung bei steuerlichen Betriebsprüfungen
Das Damoklesschwert einer steuerlichen Außenprüfung kann jeden treffen, denn sowohl Steuerpflichtige, die einen gewerblichen oder einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten, als auch Freiberufler und gemeinnützige Einrichtungen müssen sich einer Betriebsprüfung unterziehen. Aber auch die Besteuerungsgrundlagen von Privatpersonen können zum Gegenstand einer Außenprüfung gemacht werden.
Die Finanzverwaltung hat seit dem 01.01.2002 im Rahmen von Betriebsprüfungen weitgehende Zugriffsrechte auf die Datenverarbeitungs-Systeme von Unternehmen erhalten. Umso wichtiger ist es für die Unternehmen, sich auf eine solche Betriebsprüfung einzustellen und gezielt vorzubereiten.
Wir bieten Ihnen in diesem Zusammenhang eine Beratung rund um die verfahrensrechtlichen und materiellen Fragen der Außenprüfung und können Sie bei allen anfallenden Verhandlungen qualifiziert unterstützen.
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Ihre Steuerberater für Betriebsprüfungen
Internationales Steuerrecht
Angesichts der zunehmenden Internationalisierung privater und wirtschaftlicher Aktivitäten stellt sich für viele Steuerpflichtige die Frage, welche steuerlichen und rechtlichen Folgen grenzüberschreitende Aktivitäten nach sich ziehen und wie diese Aktivitäten vor dem Hintergrund steuerlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen ausgestaltet werden sollen.
Im Rahmen der Internationalen Steuergestaltung beraten wir in allen grenzüberschreitenden Fragestellungen – sowohl “in-bound”, d.h. bei Tätigkeiten aus dem Ausland in das Inland, als auch “out-bound”, d.h. bei Tätigkeiten aus dem Inland in das Ausland. Unsere Beratung berücksichtigt dabei sowohl das nationale Steuerrecht im jeweiligen Ausland als auch das Zusammenspiel länderübergreifender Entlastungsmaßnahmen.
Erstellen der Handels- und Steuerbilanz
Die Aufstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses, die Aufstellung der Steuerbilanz, der Einnahmen-/Überschussrechnung sowie steuerlicher Ergänzungsbilanzen und Sonderbilanzen erledigen wir für Sie unter konsequentem Einsatz unseres Firmennetzes und mit Hilfe erstklassiger Software.
In der Jahresabschlussbesprechung analysieren wir für Sie den Jahresabschluss und zeigen Tendenzen, Fehlentwicklungen und Frühwarnzeichen. Mehrjahres- und Branchenvergleiche bieten wir Ihnen natürlich auch.
Zu bestimmten Anlässen kann es erforderlich sein, unterjährig einen Jahresabschluss zu erstellen. Wir erstellen auf Wunsch Zwischenabschlüsse, Vermögensstati, Auseinandersetzungsbilanzen oder Liquidationsbilanzen. Die Anforderungen der Kreditinstitute bei der Kreditvergabe steigen stetig. Vor dem Hintergrund von “Basel II” und “Basel III) erwarten Banken neben einer zeitnahen Berichterstattung zusätzliche Erläuterungen zu den Zahlen der eingereichten Jahresabschlüsse. Einen auf den Empfehlungen der Bundessteuerberaterkammer basierenden Erläuterungsbericht, der diesen Anforderungen Rechnung trägt, erstellen wir gerne für Sie.
Für den Fall, dass darüber hinaus für Banken, Gläubiger oder Mitgesellschafter ein von einem Wirtschaftsprüfer geprüfter und testierter Jahresabschluss benötigt wird, vermitteln wir Ihnen gerne einen Wirtschaftsprüfer, mit dem wir kooperieren.
Anfertigen von Steuererklärungen
Die Anfertigung sämtlicher Steuererklärungen für Privatpersonen, Gesellschaften, Einzelunternehmen und Freiberufler aber auch für Vereine, Stiftungen und Verbände gehört zu unseren elementaren Aufgaben.
Hierzu zählen auch die Erbschaftsteuererklärung und/oder die Schenkungsteuererklärung.
Eine eingehende Prüfung aller Steuerbescheide ist dabei bei der Vielzahl von abweichenden Steuerfestsetzungen unverzichtbar. Die Einlegung von Einsprüchen und die Erarbeitung von Anträgen aller Art zählt dabei zu einem wichtigen Auftrag für unsere Mandanten.
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Einmalige und laufende Steuerberatung
Die Steuergesetzgebung ist in einem kontinuierlichen Veränderungsprozess. Um in dieser Situation die Übersicht behalten zu können, benötigen Sie einen kompetenten Partner.
Wir unterstützen Sie mit Expertenwissen bei Ihren ganz besonderen Steuerfragen. Die zunehmende Komplexität und Unübersichtlichkeit des nationalen und internationalen Steuerrechts schränkt unternehmerische Gestaltungsräume ein und erhöht das Risiko kostspieliger Führungsentscheidungen. Den zahlreichen fiskalischen Ansprüchen legal und legitim gegensteuern zu können, ist deshalb ein wertvolles Instrument, um die Ertragskraft eines Unternehmens oder eines Privatvermögens nachhaltig zu schützen und zu stärken.
Dabei ist uns wichtig, dass eine offensive Steuerberatung in einen verantwortungsvoll geplanten Gestaltungsprozess eingebunden wird, damit die Interessen unserer Mandanten nachhaltig optimiert werden.