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Buchführung digital - in Lippe und darüber hinaus

Wir führen Ihre Bücher – gerne auch digital -, sorgen für präzise und pünktliche Datenverarbeitung und aussagekräftige betriebswirtschaftliche Auswertungen. Zu unseren Leistungen gehören:

Finanz-, Lohn- und Anlagenbuchführung, auch Baulohn

Die gesetzlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten, insbesondere auch im Bereich der Aufzeichnungspflichten für umsatzsteuerliche Zwecke und zur Dokumentation bei Betriebsprüfungen oder auch allein das Gebot der Transparenz erfordern die systematische Erfassung und Analyse aller relevanter Geschäfts- und Zahlungsvorgänge.

Wir unterstützen Sie bei sämtlichen hierfür erforderlichen Tätigkeiten, d.h. bei der Auswahl und Installierung der geeigneten IT-Systeme sowie der Einrichtung und/oder Erstellung ihrer Finanz-, Lohn- und Anlagenbuchführung oder auch Kostenrechnung. Natürlich machen wir auch Ihren Baulohn. Und wir können auch Kurzarbeitergeld.
Selbstverständlich können wir Ihnen auch hier einen kompletten Service anbieten. Insbesondere die laufend erstellte betriebswirtschaftliche Auswertung mit Kennzahlen und kumulierten Werten, zuzüglich dem Vergleich mit den Vorjahreswerten – gern auch individuell nach Ihren Bedürfnissen angepasst – gibt Ihnen das Planungsinstrumentarium für Ihren Erfolg.

Im Zeitalter der Digitalisierung 4.0 bieten auch wir unseren Mandanten selbstverständlich an, Ihre Buchführung auf dem aktuellen digitalen Stand mit allen einhergehenden Vorteilen zu bearbeiten.
Dieser Bedarf bzw. Wunsch nimmt stetig zu.
Sprechen Sie uns an !

Einrichtung von Kostenrechnungen, Filialbuchführungen & individuellen betriebswirtschaftlichen Auswertungen

Foto © fox17 - fotolia.com

Die Informationen des betrieblichen Rechnungswesens sind die Grundlage für Ihre tägliche Planungs- und Entscheidungsarbeit. Die Instrumente der Kostenrechnung, Filialbuchführung und individuellen betriebswirtschaftlichen Auswertungen sind dabei unverzichtbare Informationsquellen.
Wir unterstützen Sie bei den erforderlichen Tätigkeiten zur Implementierung dieser Werkzeuge, d.h. bei der Auswahl und Installierung der geeigneten IT-Systeme sowie der Einrichtung und/oder Erstellung ihrer Buchführung bzw. Kostenrechnung vor Ort.
Dann gerne auch gleich digital.

Foto © fox17 – fotolia.com

Vertretung bei Prüfungen durch die Sozialversicherungsträger

Die Rentenversicherungsträger prüfen in regelmäßigen Abständen, ob Ihr Unternehmen alle Sozialversicherungsabgaben rechtzeitig und vollständig erhebt und pünktlich abführt.

Da Sie als Arbeitgeber für die gesamte Beitragsschuld – also auch für den Arbeitnehmeranteil – haften und damit das Risiko eventueller Beitragsnachzahlungen mit Ausnahme der Abgaben für die drei letzten Monatsgehälter fast ganz alleine tragen, ist es umso wichtiger, dass Sie die professionelle Unterstützung eines Beraters in Anspruch nehmen.