 | Wir führen Ihre Bücher, sorgen für präzise und pünktliche Datenverarbeitung und aussagekräftige betriebs-wirtschaftliche Auswertungen. Zu unseren Leistungen gehören:
-Finanz-, Lohn- und Anlagenbuchhaltung-
-Einrichtung von Kostenrechnungen, Filialbuchhaltungen und individuellen betriebswirtschaftlichen Auswertungen auch bei Mandanten vor Ort-
-Vertretung bei Prüfungen durch die Sozialversicherungsträger-
Finanz-, Lohn- und Anlagenbuchhaltung Die gesetzlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten, insbesondere auch im Bereich der Aufzeichnungspflichten für umsatzsteuerliche Zwecke und zur Dokumentation bei Betriebsprüfungen oder auch allein das Gebiet der Transparenz erfordern die systematische Erfassung und Analyse aller relevanter Geschäfts- und Zahlungsvorgänge. Wir unterstützen Sie bei sämtlichen hierfür erforderlichen Tätigkeiten, d.h. bei der Auswahl und Installierung der geeigneten IT-Systeme sowie der Einrichtung und/oder Erstellung ihrer Finanz-, Lohn- und Anlagenbuchführung oder auch Kostenrechnung. Selbstverständlich können wir Ihnen auch hier einen kompletten Service anbieten. Insbesondere die laufend erstellte betriebswirtschaftliche Auswertung mit Kennzahlen und kumulierten Werten, zuzüglich dem Vergleich mit den Vorjahreswerten - gern auch individuell nach Ihren Bedürfnissen angepasst - gibt Ihnen das Planungsinstrumentarium für Ihren Erfolg.

Einrichtung von Kostenrechnungen, Filialbuchhaltungen und individuellen betriebswirtschaftlichen Auswertungen auch bei Mandanten vor Ort Die Informationen des betrieblichen Rechnungswesens sind die Grundlage für Ihre tägliche Planungs- und Entscheidungsarbeit. Die Instrumente der Kostenrechnung, Filialbuchhaltung und individuellen betriebswirtschaftlichen Auswertungen sind dabei unverzichtbare Informationsquellen. Wir unterstützen Sie bei den erforderlichen Tätigkeiten zur Implementierung dieser Werkzeuge, d.h. bei der Auswahl und Installierung der geeigneten IT-Systeme sowie der Einrichtung und/oder Erstellung ihrer Buchführung bzw. Kostenrechnung vor Ort.

Vertretung bei Prüfungen durch die Sozialvericherungsträger Die Rentenversicherungsträger prüfen in regelmäßigen Abständen, ob Ihr Unternehmen alle Sozialversicherungsabgaben rechtzeitig und vollständig erhebt und pünktlich abführt. Da Sie als Arbeitgeber für die gesamte Beitragsschuld - also auch für den Arbeitnehmeranteil - haften und damit das Risiko eventueller Beitragsnachzahlungen mit Ausnahme der Abgaben für die drei letzten Monatsgehälter fast ganz alleine tragen, ist es umso wichtiger, dass Sie die professionelle Unterstützung eines Beraters in Anspruch nehmen.

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